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Eingestellt am: 28.03.2010

Opfer sowjetischer Besatzung: Tausende Deutsche in Russland rehabilitiert


Kategorie: Internationale Politik
Von Reinhard Müller

29. Oktober 2009 Mehrere Tausend Deutsche, die von sowjetischen Militärgerichten nach dem Zweiten Weltkrieg aus politischen Gründen verurteilt worden sind, sind rehabilitiert worden. Das hat die Dokumentationsstelle der „Stiftung Sächsische Gedenkstätten“ in Dresden der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mitgeteilt.

Mitte November sollen die Namen von 10.091 Personen, deren Urteile in den vergangenen Jahren durch die Moskauer Militärstaatsanwaltschaft überprüft wurden, auf der Internetseite veröffentlicht werden.

Mehr als 90 Prozent der Antragsteller seien mit ihrem Rehabilitierungsbegehren erfolgreich gewesen, sagte der Leiter der Stiftung, Klaus-Dieter Müller, der F.A.Z. Insgesamt wurden in der Zeit zwischen Frühjahr 1945 und Ende 1953 in der Sowjetischen Besatzungszone und dann in der DDR etwa 35.000 Zivilisten von sowjetischen Militärgerichten jedweder Art verurteilt. Seit 1991 ist in Russland ein Gesetz in Kraft, das die Möglichkeit eröffnet, für die Opfer politischer Repressionen einen Rehabilitierungsantrag zu stellen.

Die Stiftung in Dresden beginnt nun mit der Suche nach Betroffenen oder heute lebenden Familienmitgliedern der damals meist zu Unrecht verurteilten Deutschen, die von der Rehabilitierung noch nichts wissen. Das ist möglich, weil die Militärgerichte damals Angeklagte oft in Gruppen abgeurteilt haben; hat nur ein Betroffener aus einer Gruppen einen Rehabilitierungsantrag gestellt, wurde auch nur dieser benachrichtigt.

Russland hat die Namen aller Rehabilitierten an das Auswärtige Amt weitergeleitet; Anfang Juni vergangenen Jahres hat dann die Stiftung in Dresden die Aufgabe übernommen, alle Angelegenheit im Zusammenhang mit den Rehabilitierungen zu regeln.

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Womöglich können die russischen Rehabilitierungen sogar Grundlage für eine Rückgabe von Eigentum oder eine Entschädigung für enteigneten Immobilienbesitz sein. Das gilt nach Angaben von auf derartige Fragen spezialisierten Juristen dann, wenn der Rehabilitierte nicht nur zu einer Haft- oder Todesstrafe verurteilt worden ist, sondern auch zur Einziehung seines Vermögens.

Text: F.A.Z.