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Eingestellt am: 15.10.2010

ÖSTERREICHS GERICHTE STOPPEN SCHARIA


Kategorie: Internationale Politik
Wiener Justiz stoppt Scharia

Die Grenzen islamischen Rechts: Ein Moslem, der die Frau verstieß, wurde vom österreichischen Gericht zur Unterhaltszahlung verurteilt.

Burka im Gericht verboten: Weil sich Mona S. weigerte, den Schleier abzulegen, wurde sie des Gerichtssaals verwiesen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) untermauerte nun diese Entscheidung!

Die "Vorschriften" eines arabischen Investors in seinem Bürohaus am Ernst-Reuter-Platz in Berlin sorgten für Aufregung in Deutschland: So wurde den Mietern verboten, dort Geschäfte zu betreiben, in denen Alkohol oder Schweinefleisch verkauft wird, weil das mit dem Verhaltens-Kodex für Moslems nicht vereinbar sei...

Zusätzlichen Zündstoff lieferten Rechtsexperten, die erklären: Islamisches Recht wird von deutschen Gerichten seit Jahren anerkannt und praktiziert, allerdings unter der Voraussetzung, dass es den Grundwerten des Rechtsstaates nicht zuwiderläuft. Von der österreichischen Justiz wird das nicht anders gehandhabt. Ein gebürtiger Pakistani hatte seine Frau in den 90er-Jahren in seiner Heimat geheiratet und war dann mit ihr nach Österreich gezogen. Weil die Ehe kinderlos blieb, ließ er sich dann bei einem Besuch in Pakistan heimlich von seiner Frau scheiden. Talaq-Scheidung nennt man das Recht eines moslemischen Ehemannes, die Ehefrau jederzeit zu verstoßen. Die betroffene Frau wurde von den pakistanischen Behörden von dieser einseitigen Scheidung nicht informiert.

Zurück in Österreich, setzte der Mann die Frau auf die Straße. Sie ließ sich das nicht gefallen, ging zu Gericht, klagte den Mann auf Unterhalt - und bekam Recht. Nach islamischen Recht ist Scheidung einer Ehe durch Verstoßung zwar gültig, "aber sie ist mit der österreichischen Rechtsordnung völlig unvereinbar", erläutert Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der österreichischen Familienrichter, die Grenzen bei der Anwendung fremden Rechts in heimischen Gerichtssälen.

Auch die junge Frau jenes in Wien wegen Terrors verurteilten Islamisten, die darauf bestand, nur verschleiert vor Gericht zu erscheinen, wurde 2008 in Grenzen gewiesen. Der Richter schloss sie vom Prozess aus. Mona S. hatte auf ihr Recht auf Ausübung der Religionsfreiheit gepocht. Die Höchstrichter konterten, "dass es zu den unbestrittenen Grundregeln in Österreich üblicher Kommunikation zählt, das Gesicht unverhüllt zu lassen".

Ein ebenfalls in Wien gefälltes Urteil sorgte heuer zu Jahresbeginn für Schlagzeilen: Es ließ Verständnis dafür erkennen, dass ein Mann türkischer Herkunft auszurasten pflegt, wenn ihn seine Frau verlässt. Der Mann hatte ihr Dutzend Mal ein Messer in Brust und Hals gerammt, dann die Verletzte auch noch mit einem Stahlrohr attackiert. "Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen wurzeln können, die Österreichern fremd sind, können sie noch allgemein begreiflich sein", stand in der Anklage. Der Türke wurde nicht wegen Mordversuchs, sondern lediglich wegen des milder beurteilten versuchten Totschlags im Affekt verurteilt.

Reaktion

Das veranlasste das Justizministerium sogar zu einer einzigartigen Klarstellung an alle Staatsanwälte und Richter: "Traditionsbedingte" oder "religiös motivierte" Gewalt könne bei Straftaten höchstens als Erschwerungs-, nicht jedoch als Milderungsgrund gelten.

Recht: Zweitfrau mit Ansprüchen

Scharia: Nach dem auf dem Koran basierenden Recht der Moslems kann ein Mann mehrere Frauen haben. Es wäre möglich, dass eine hierzulande lebende zweite oder dritte Ehefrau Unterhaltsansprüche geltend macht und bekommt, wenn ihr Mann seinen Wohnsitz in Österreich hatte.

Klauseln Einige (auf Moslems bezogene) Mietauflagen sind denkbar und durchsetzbar: Etwa die, nur geschächtetes Fleisch in einem Geschäft zu verkaufen. Oder auch die, dass sich türkische Läden an bestimmte Öffnungszeiten zu halten haben, um Lärmbelästigung zu vermeiden.
Für Sie gelesen auf "KURIER", Wien