Eingestellt am: 07.04.2011
Drei-Elemente-Lehre
Kategorie: Erkenntnisse
Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates:
Nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierenden Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsgewalt kennzeichnet.
- eine Bevölkerung (Staatsvolk),
- einen geografisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet),[12]
- eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt).
Nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierenden Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsgewalt kennzeichnet.


